
Begrenzung der Regelung eines Verwaltungsaktes, § 36 VwVfG. Zu den einzelnen Nebenbestimmungen vgl. dort. Nach heute h.M. kann der Bürger gegen jede echte Nebenbestimmung i.S.d. § 36 VwVfG isoliert die Anfechtungsklage erheben, soweit sie von der Hauptregelung des Verwaltungsaktes im logischen Sinne prozessual teilbar ist. Eine Neben...
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